Die Aussagepsychologie hat sich lange Zeit mit der Frage beschäftigt, mittels
welcher Methoden es möglich ist, Erlebnisbegründete von frei erfundenen
Aussagen zu unterscheiden.
Es geht bei der Begutachtung darum, dem Auftraggeber eine fachlich und
wissenschaftlich begründete Einschätzung zur Qualität einer Zeugenaussage
(Kinder / Erwachsene) zu liefern.
Bei der Abklärung des Wahrheitsgehaltes von Zeugenaussagen hat sich die
Aussageanalyse weitgehend durchgesetzt.
Bei Aussagen von potentiellen Opfern ist der Einsatz des Polygraphen
(Lügendetektor) mittels eines Lügendetektortests nicht indiziert. Hingegen
kann beim Beschuldigten ein Lügendetektortest grosse Hilfe leisten. So kann
die psychophysiologische Aussagebegutachtung des Beschuldigten
(Lügendetektortest) zusätzlich der Glaubhaftigkeitsbegutachtung der Aussagen
des vermeintlichen kindlichen Opfers durchgeführt werden.
Angezeigt ist der Einsatz z.B. dann, wenn bei einem sehr jungen Kind eine
konkrete Aussage weder vorliegt noch erwartet werden kann. In einer anderen
Gruppe befinden sich Fälle, bei denen Aussagen der Kinder durch Einflussnahmen
von aussen für eine Glaubhaftigkeitsüberprüfung nicht mehr geeignet sind.